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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12   

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https://dejure.org/2016,101557
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12 (https://dejure.org/2016,101557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12 (https://dejure.org/2016,101557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. März 2016 - L 9/10 R 298/12 (https://dejure.org/2016,101557)
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  • BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 1/94

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12
    Dabei geht der Senat davon aus, dass der Tatbestand einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung bei der Klägerin nicht erfüllt ist, worunter vom BSG diejenigen Fälle erfasst werden, in denen bereits eine schwerwiegende Behinderung ein weites Feld von Verweisungstätigkeiten versperrt (BSG, Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, Rn. 27).

    Dieses Merkmal trägt dem Umstand Rechnung, dass auch eine Mehrzahl von Einschränkungen, die jeweils nur einzelne Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen betreffen, zusammengenommen das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen können (BSG, Urteil vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94, Rn. 27).

    Dabei stellen die qualitativen Einschränkungen des Vermeidens von Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Lasten über 5 kg, unter Vermeidung von Kälte, Nässe und Zugluft und mit zeitlichem Druck (Akkord oder Wechselschicht), mit häufigen Überkopfarbeiten, mit häufigem Klettern und Steigen sowie mit Absturzgefahr nach Ansicht des Senats noch übliche bzw. gewöhnliche Leistungseinschränkungen dar, weil sie gerade nicht typische Arbeitsplätze für körperlich leichte Tätigkeiten versperren (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R, Rn. 26; BSG, Urteil vom 19. August 1997- 13 RJ 1/94, Rn. 30).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12
    Allerdings setzt eine solche "Summierung" notwendig eine Mehrheit von wenigstens zwei "ungewöhnlichen" Leistungseinschränkungen voraus (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R, Rn. 29).

    Dabei stellen die qualitativen Einschränkungen des Vermeidens von Tätigkeiten mit Heben und Tragen von Lasten über 5 kg, unter Vermeidung von Kälte, Nässe und Zugluft und mit zeitlichem Druck (Akkord oder Wechselschicht), mit häufigen Überkopfarbeiten, mit häufigem Klettern und Steigen sowie mit Absturzgefahr nach Ansicht des Senats noch übliche bzw. gewöhnliche Leistungseinschränkungen dar, weil sie gerade nicht typische Arbeitsplätze für körperlich leichte Tätigkeiten versperren (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R, Rn. 26; BSG, Urteil vom 19. August 1997- 13 RJ 1/94, Rn. 30).

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 51/04 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - eingeschränkte Geh- bzw Wegefähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2016 - L 9/10 R 298/12
    Eine zum Rentenanspruch führende Wegeunfähigkeit liegt vor, wenn beim Versicherten gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die es ihm nicht erlauben, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Meter in jeweils weniger als 20 Minuten zurückzulegen (BSG, Urteil vom 21. März 2006 - B 5 RJ 51/04 R, Rn. 15).
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